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Das Mitbringen von Handys, MP3-Playern, Spielkonsolen, Gameboys und sonstigen digitalen Speichermedien in die Schule ist grundsätzlich verboten. Deshalb ist auch die Nutzung dieser Geräte im Unterricht und in den Pausen, sowie auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Es erfolgt keine Klärung von Seiten der Schule, wenn ein Handy etc. verloren geht, getauscht oder gestohlen wird. Bei Verlust sind diese Medien auch nicht durch die Schule versichert. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Jeglicher aktiver und passiver Einsatz (wie z. B. Anrufen oder kontaktiert werden, Musik hören, Schreiben einer SMS, Nutzung von Dienstprogrammen etc.) führt zum sofortigen Einzug der Medien. In diesem Fall wird das Handy im Sekretariat hinterlegt und kann dort ausschließlich von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Sollte die Herausgabe eines Handys etc. verweigert werden, werden die Eltern zu einem Gespräch oder gegebenenfalls zu einer Klassenkonferenz eingeladen.
Beim Verdacht, dass mit einem Handy oder Speichermedium eine Straftat begangen wurde, wird gegebenenfalls zusätzlich die Polizei informiert. Dieses Handyverbot soll die Schüler vor Ablenkungen, Erpressungen und Handel ebenso wie vor Gefährdungen bewahren und zu einem positiven Lernklima beitragen.
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